Gibt es für eine Entlassungsabfindung einen Freibetrag? Leider nein. Die Freibeträge für Jubiläumszahlungen und für Entlassungsabfindungen wurden schon vor Jahren abgeschafft. Zwei Trostpflaster gibt es aber noch: Zum einen ist eine solche Abfindung nicht sozialversicherungspflichtig, weil sie nicht für eine aktive Tätigkeit geleistet wird. Zum anderen kann bei einer Zusammenballung von Einkünften ein günstigerer Steuertarif angewendet werden.
Der Rentner in spe sollte den Betrag in das entsprechende Formularfeld seiner Einkommenssteuererklärung eintragen. Achtung: Es darf kein Zweifel aufkommen, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwillige Abfindung bzw. eine freiwillige Einmalrente handelt. Wenn mit der Zahlung Überstunden- oder Urlaubsansprüche abgegolten werden, unterliegt die Zahlung nämlich doch der Sozialversicherung. Dass dem nicht so ist, sollten Sie also durch schriftliche Vereinbarung festhalten.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß