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Wenn eine GmbH Dividenden kassiert oder Spekulationsgewinne erzielt, muss sie im Normalfall nur 5 Prozent davon versteuern (§ 8b KStG). 95 Prozent bleiben steuerfrei. Aber eben nur im „Normalfall“: Ein solcher liegt nicht mehr vor, wenn man eine GmbH extra zum Spekulieren gründet. Denn dann gilt diese GmbH als „Finanzunternehmen“. Folge: Dividenden und Veräußerungsgewinne sind nicht zu 5 Prozent, sondern zu 100 Prozent steuerpflichtig. (§ 8b Absatz 7 KStG)

Wann gilt eine GmbH als Finanzunternehmen in diesem Sinne? Immer dann, wenn Hauptzweck das „Erzielen eines Eigenhandelserfolges“ ist und Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 3 KWG Haupttätigkeit der GmbH sind.

Nützt eine GmbH & Co KG? Auch nicht. Hier unterliegen Aktiengewinne ebenfalls zu 100 Prozent (statt zu 60 Prozent) der Besteuerung, wenn die GmbH & Co KG ein Finanzunternehmen ist. Vorteil: Auch Verluste werden dann zu 100 Prozent erfasst. Wenn die GmbH & Co KG auch noch andere Tätigkeiten außer dem Eigenhandel mit Wertpapieren ausübt, ist sie kein Finanzunternehmen. Folge: Gewinne und Verluste werden nur zu 60 Prozent statt zu 100 Prozent steuerlich erfasst. (§ 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG)

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