Sachbezüge bis 44 Euro im Monat sind steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Aber eben nur Sachbezüge. Bargeld geht ebenso wenig wie Wertgutscheine. Deswegen ist auch der Benzingutschein hochproblematisch, weil er vom Finanzamt nur auf Liter-Basis akzeptiert wird, aber nur ganz wenige Tankstellen solche ausstellen. Es gibt jedoch unzählige andere Möglichkeiten. Hier fünf leicht umsetzbare:
Wichtig bei allen Gestaltungen: Immer muss Ihre Firma Vertragspartner sein. Dem Mitarbeiter der Einfachheit halber das Geld in die Hand drücken – so leicht geht es leider nicht.
1. Sky-Fernseh-Abo (früher Premiere): Je nach Paket kostet dieser Bezahl-Sender 17 bis 33 Euro, das lässt sich durch weitere Pakete problemlos auf die 44-Euro-Grenze hochpuschen. Ob es SKY allerdings logistisch schafft, dass der Vertrag über Ihre Firma läuft, der Anschluss aber bei Ihrem Mitarbeiter im Haus ist, wissen wir nicht.
2. Getränke frei Haus: Sie lassen Ihrem Mitarbeiter jeden Monat z. B. 3 Kästen Bier (à 14 Euro) (oder Wasser, Saft usw.) nach Hause schicken. Betriebsausgabenabzug für Ihre Firma, keine Steuerpflicht für den Mitarbeiter. Natürlich kann er die Getränke auch direkt aus der Firma mitnehmen.
3. Fitness-Studio/Tennisclub: Kostet das Abo monatlich maximal 44 Euro, dann schließen Sie den Vertrag ab, und Ihr Mitarbeiter geht zum Trainieren oder Tennis spielen.
4. Bahn- und Buskarte: Eigentlich fast schade, die 44-Euro-Freigrenze hier zu „verballern“ weil man Job-Tickets aufgrund einer anderen Vorschrift mit nur 15 Prozent Pauschalsteuer steuergünstig – ohne Betragsobergrenze – sponsern kann (§ 40 Abs 2 Satz 2 EStG). Dann hätten Sie die 44 Euro noch für etwas Anderes frei. Wer sich aber diese 15 Prozent sparen will, nutzt den steuerfreien Sachbezug. Wichtig: Das Abo muss über Ihre Firma laufen.
5. Zeitschriften-Abo: Sie abonnieren und zahlen. Und Spiegel, stern, Gala & Co schicken die Zeitschrift jede Woche an Ihren Mitarbeiter nach Hause. Einfacher geht's kaum.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß