VWL („vermögenswirksame Leistungen“) sind Sparverträge, die der Arbeitnehmer abschließt, zu denen jedoch der Arbeitgeber die Beiträge überweist – entweder als Zuschuss des Arbeitgebers oder finanziert durch den Arbeitnehmer mittels Gehaltsabzug.
Warum machen das immer noch so viele? Manche Arbeitgeber müssen aufgrund eines Tarifvertrags mitmachen. Aber erstaunliche viele schließen immer noch solche Verträge freiwillig ab in dem Irrglauben, dass vermögenswirksame Leistungen irgendwie steuerfrei oder sozialversicherungsfrei seien.
Irrtum: Vermögenswirksame Leistungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig wie ganz normaler Bruttoarbeitslohn. Nur bei Einkommen bis 17.900 bzw. 20.000 Euro pro Jahr je nach Anlageform gibt es eine Sparzulage vom Staat. Für Verheiratete gelten die doppelten Grenz-Beträge (§ 13 VermBG).
Oft die lohnendere Alternative: In der Regel ist die Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung lohnender, da 2010 bis zu 370 Euro monatlich steuer- und beitragsfrei eingezahlt werden können (§§ 3 Nr. 63 EStG).
Gute Beratung ist freilich Pflicht, weil
– sich in diesem Feld viele unseriöse Anbieter tummeln,
– in bestimmten Fällen eine Haftung des Arbeitgebers für eine Unterdeckung aus dem Vertrag droht und
– insbesondere gesetzlich Krankenversicherte Nachteile in der Auszahlungsphase haben.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß