Wenn Sie gegenüber faulen Zahlern zu viel Geduld zeigen, gefährden Sie nicht nur unmittelbar die Liquidität Ihres Unternehmens.
Eine weitgehend unbekannte Gefahr kommt noch hinzu: Selbst wenn Ihr Kunde vor seinem endgültigen Aus doch noch zahlt, kann die Zahlung vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Das liegt an den geänderten Vorschriften der Insolvenzordnung, die eine Anfechtung von allen Zahlungen innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenz-Antragspflicht ermöglichen. (§§ 130 ff. InsO)
Deshalb: Wenn Sie mit wackligen Kunden unbedingt Geschäfte machen wollen, hilft nur eins: Vorkasse verlangen oder Leistungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung herausgeben. Dann ist die Zahlung unanfechtbar (§142 InsO). Lassen Sie sich übrigens bloß nicht auf Lastschrift-Einzüge als vermeintlich sicheres Mittel ein. Bankabbuchungen können monatelang wieder storniert werden.