Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Das Jahressteuergesetz 2008 lässt Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafter-Darlehen nicht mehr zu. Diese sollen grundsätzlich als „verdeckte Gewinnausschüttung“ gelten. Gemeint sind damit aber nur Darlehen, die eine Aktiengesellschaft oder GmbH einer Tochtergesellschaft gibt. Wenn hier mindestens eine 25-prozentige Beteiligung an der Tochter besteht und das Darlehen ausfällt oder wertberichtigt werden muss, kann man diesen Aufwand nicht mehr absetzen. (§ 8b Abs. 3 KStG)

Nicht betroffen sind Gesellschafter-Darlehen: Zinsen, die von der GmbH an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen bezahlt werden, sind aber sehr wohl noch abzugsfähig – sofern die allgemeinen Kriterien eingehalten werden. Das sind insbesondere wie schon bisher: Der Darlehensvertrag muss zivilrechtlich wirksam sein und keine überhöhten Zinsen zugunsten des Gesellschafters vorsehen. Zu niedrige Zinsen sind unproblematisch.

Fallen die Zinsen aus Gesellschafter-Darlehen ab 2009 unter die Abgeltungssteuer? Nein. Der Gesellschafter muss sie mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 zwar wohl für Gewinnausschüttungen aus der GmbH gelten, nicht aber für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen an die GmbH. (§ 32d Absatz 2b EStG)

Tipp: Es kann je nach Einzelfall clever sein, sein Geld lieber bei der Bank anzulegen und diese dafür zur Kreditgewährung an die GmbH zu bewegen. Denn dann kann Ihre GmbH die vollen Bankzinsen absetzen, während Sie als Gesellschafter für die Zinserträge von der Bank nur die Abgeltungssteuer bezahlen müssen.

Fallstrick: Sie müssen darauf achten, dass das Finanzamt hier keinen „einheitlichen Gesamtplan“ und keinen „engen zeitlichen Zusammenhang“ zwischen Geldanlage und Kredit an die GmbH erkennt. Denn sonst werden auf die Zinserträge bis zu 42 statt 25 Prozent fällig. Wie Sie das vermeiden, lesen Sie idemnächst in „GmbH-Geschäftsführer Persönlich“.

Ihr Steuerberater Deidesheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader