Viele Unternehmen aller Größen und Branchen sichern sich bei Hermes, Gerling & Co gegen Forderungsausfälle mit einer Kreditversicherung ab. Dann haben sie Glück, wenn der Ernstfall eintritt. Die Versicherung bezahlt. Es sei denn, ihre Kunden heißen Ford, Opel, Karstadt, Quelle, um nur einige prominente Unternehmen zu nennen, oder gehören zu den vielen anderen Unternehmen, die von den Versicherungen aus dem Versicherungsschutz rausgeworfen wurden. Manche von ihnen z. B. nur, weil sie im Unternehmensregister ein negatives Eigenkapital zeigen.
Wenn Ihre Kunden noch kreditversichert sind, haben Sie also Glück. Sollte dann aber ein Fall eintreten, in dem der Versicherer leistet, passiert in vielen Unternehmen ein Buchungsfehler. Nämlich: Die Leistung wird einfach auf das Debitorenkonto des ausgefallenen Kunden verbucht. Das löst nach der Programmlogik der Buchhaltungsprogramme Umsatzsteuer aus. Das ist aber falsch. Versicherungsentschädigungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (§ 4 Nr. 10a UStG). Wenn Sie das nicht beachten, bringen Sie sich selbst um 19 Prozent der Versicherungszahlung.
Richtig ist es so: Sie buchen die ausgefallene Forderung mit Mehrwertsteuer aus. So holen Sie sich bereits abgeführte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder zurück. Die Leistung des Kreditversicherers buchen Sie auf das spezielle Konto „Versicherungsentschädigungen“. Ein Konto, das in jeder guten Software als „umsatzsteuerfrei“ geschlüsselt sein muss. So vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen ans Finanzamt.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß