Investitionen, die Sie 2010, 2011 oder 2012 tätigen möchten, können Sie schon dieses Jahr abschreiben, und zwar mit dem Investitionsabzugsbetrag (= IAB). Wenn Sie diesen 2009 ansetzen wollen, gilt bereits die erhöhte Eigenkapital-Grenze von 335.000 Euro. Nur wer darunter Ende 2009 liegt, darf 2009 den IAB nutzen. Falls Sie knapp an der Grenze sind, sollten Sie noch vor dem Bilanzstichtag Entnahmen bzw. Gewinnausschüttungen tätigen.
Erfreulich: Steuerrückstellungen (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer) werden vom maßgeblichen Eigenkapital abgezogen, obwohl die Steuer selbst nicht abzugsfähig ist. Und zwar darf man sogar die hohe Steuerrückstellung vor Bildung des Investitionsabzugs abziehen. Selbst wenn man in Wirklichkeit dank IAB keinen Cent Steuern bezahlen muss. (BMF, 08.05.09, DStR 09, 968, Rz 9)
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß