Das Problem: Viele Firmen sind zahlungspflichtig bei der Künstlersozialkasse, die das gar nicht ahnen. Denn die Künstlersozialabgabe muss jeder zahlen, der Aufträge an Künstler, Kreative, Autoren, Werbetexter usw. erteilt. Die Abgabe beträgt 2008 4,9 Prozent der gezahlten Honorare oder Gehälter. Klar, dass man angesichts dieser neuen Kosten jetzt über Ausweichstrategien nachdenkt.
GmbH statt Einzelpersonen beauftragen: Abgabepflichtig ist man nur, wenn man Aufträge an Künstler und Kreative als natürliche Personen erteilt. Tritt derjenige mit GmbH auf, entfällt die Abgabe.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß