Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis, in Berlin sogar 4,5. Grund genug, über Einsparmöglichkeiten nachzudenken.
Beim Kauf von Eigentumswohnungen gilt: Stets erwerben Sie die anteilige Instandhaltungsrücklage mit. Darauf wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Weisen Sie den entsprechenden Betrag am Besten gleich im Notarvertrag aus. Bei Häusern: Denken Sie an den Inhalt des Öltanks. Heizöl unterliegt ebenfalls nicht der Grunderwerbsteuer.
Grundsätzlich gilt: Erwerben Sie Einbauten mit, die beschädigungsfrei wieder ausgebaut und an anderer Stelle aufgestellt werden könnten (Einbauküche, Markise usw.) fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Das Gleiche gilt für ein Gartenhaus, einen Schuppen oder mit gekaufte Möbel. Bei betrieblichen Immobilien können Maschinen, Lastenaufzüge und Betriebsvorrichtungen ausgeschieden werden.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß