Kaum einer denkt daran, dass der Besuch der Berufsschule als „Auswärtstätigkeit“ gilt. Das bedeutet: Azubis können für die Fahrt dorthin steuerfrei Kilometergeld oder die tatsächlichen Fahrtkosten bekommen. Falls sie länger als 8 Stunden von daheim weg sind, können sie auch 6 Euro Verpflegungsgeld pro Tag steuerfrei bekommen. Das kann gegen 1,50 Euro Pauschalsteuer auf 12 Euro verdoppelt werden.
Bei Blockunterricht gilt: Auch hier kann der Betrieb jeden Tag steuerfrei die Fahrtkosten (km-Geld oder Bus-/Bahnkarte) ersetzen. Dauert der Blockunterricht länger als 3 Monate am Stück, darf man Verpflegungspauschalen allerdings nur für die ersten drei Monate zahlen. Denn bei Verpflegungspauschalen gibt es die Drei-Monatsfrist (anders als beim Kilometergeld, wo sie 2007 ausgelaufen ist) auch 2008 noch (s. S. 4).
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß