Die 30 % pauschalen Abgaben für einen Mini-Job setzen sich wie folgt zusammen: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Steuer. Die 13 % Krankenversicherung fallen nur an bei gesetzlich Krankenversicherten. Viele schließen daraus, dass man diese 13 % also nur bei privat Versicherten entfallen lassen kann.
Das stimmt aber nicht: Denn trotz der seit April 2007 bestehenden gesetzlichen Pflicht, sich krankenzuversichern, gibt es in Deutschland immer noch zigtausende Menschen völlig ohne Krankenversicherung. Wenn Sie einen solchen nicht (gesetzlich) Krankenversicherten beschäftigen, brauchen Sie die 13 % nicht abzuführen. Sie tun dem jeweiligen Mitarbeiter damit übrigens nichts Böses: Denn durch den pauschalen Beitrag wird ohnehin niemand krankenversichert, der es vorher nicht schon war. Das Geld kassiert „Die Gesetzliche“ für ihre Mitglieder einfach so ohne zusätzliche Gegenleistung. Wollen Sie jemandem zu Krankenversicherungsschutz verhelfen, müssten Sie etwas mehr Lohn als 400 Euro zahlen.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß