Vom normalen Weihnachtsgeld kommt wenig beim Mitarbeiter an. Die Nebenkosten sind einfach zu hoch. Das lässt sich mit dem wenig bekannten Steuerschlupfloch „Erholungsbeihilfe“ ändern. Denn damit kann ein verheirateter Mitarbeiter mit 2 Kindern netto 364 Euro erhalten (156 Euro für den Mitarbeiter, 104 für den Ehepartner und 52 je Kind).
Dieser Zuschuss ist sozialabgabenfrei und kostet Sie nur 25 Prozent Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG).
Einzige Voraussetzung ist ein zeitlicher Zusammenhang zum Urlaub, aber das sollte kurz vor den Weihnachtsfeiertagen kein Problem sein. Wenn Ihr Mitarbeiter nur 1 Tag Urlaub innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung macht, reicht das aus.
Wichtig: Die Erholungsbeihilfe geht nur einmal pro Jahr. Falls Sie also schon im Sommer Urlaubsgeld pauschal versteuert haben, müssen Sie Weihnachten in den
sauren Apfel beißen und die regulären Abgaben zahlen.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß