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Spekulationsverluste kann man nach derzeitiger Rechtslage nur geltend machen, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zwölf Monate liegen. So manch einer hat nun aber schon seit Jahren alte Heuler in seinem Depot, die weit unter die Anschaffungskosten gefallen sind. Steuerlich kann man da nichts mehr machen, wenn die Anschaffung länger als 1 Jahr zurück liegt. Nun nutzen manche Kapitalanleger gezielt die Unfähigkeit so mancher Bank aus, korrekte Bescheinigungen zu erstellen.

Und zwar geht der Trick so: Sie eröffnen ein neues Depot bei derselben Bank und übertragen die im Wert gefallenen Aktien in das neue Depot. Dort wird nun in der Regel das Übertragungsdatum als Anschaffungsdatum gespeichert. Der ursprüngliche Anschaffungspreis wird aber fortgeführt. In der Folge erstellt die Bank nach Jahresende automatisiert eine falsche Bescheinigung über Spekulationsverluste, wenn die umgebuchte Aktie dann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Einbuchen in das neue Depot wieder verkauft wird.

Beispiel: Herr Meier hat vor Jahren Telekom-Aktien für 100 Euro pro Stück gekauft. Diese sind heute nur noch 10 Euro wert. Diesen Verlust kann er nicht geltend machen, weil seit dem Kauf mehr als zwölf Monate vergangen sind. Herr Meier eröffnet am 1. Juli 2008 ein neues Depot und bucht die Telekom-Aktien um. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird die Bank speichern: „Kaufdatum 1. Juli 2008, Kaufkurs 100 Euro“. Im September 2008 verkauft Herr Meier die Aktien. Anfang 2009 bekommt er von der Bank eine falsche Bescheinigung, weil die Bank nicht in der Lage war, einen Depotübertrag von einem Anschaffungsvorgang zu unterscheiden. Wenn Herr Meier dies nun in seiner Steuererklärung angibt, ist das natürlich illegal.

Unser Rat: Solche Tricks haben Sie nicht nötig. Behalten Sie die Aktien im Auge, die sich schlecht entwickelt haben, und verkaufen Sie diese noch vor Ablauf von zwölf Monaten. Niemand hindert Sie daran, die Aktien  ein paar Tage oder gar Stunden später wieder zurück zu kaufen.  Das erfüllt dann den gleichen Zweck und ist völlig legal.

Übrigens: Spekulationsverluste (WP-Kauf vor 2009) können Sie bis 2013 sogar mit Dividenden und Zinsen verrechnen!

Ihr Steuerberater Grünstadt

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