Am 13. November haben Union und SPD das Konjunkturpaket der Bundesregierung gebilligt, das Deutschland vor dem Absturz in die Rezession retten soll. Wenn alles so in Gesetzesform gegossen wird, wie es sich die Regierung vorstellt, wird das 2009 und 2010 unter anderem zu folgenden Steuererleichterungen führen:
Degressive Abschreibung kommt 2009 wieder: Können wir uns jetzt daran gewöhnen, dass die degressive Abschreibung im Jahresturnus abgeschafft und wieder eingeführt wird? Erst 2008 abgeschafft, soll sie nun 2009 wieder kommen – nun allerdings begrenzt auf 25 Prozent – statt früher 30 Prozent. Diese Abschreibung gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter und sie kann neben der Sonderabschreibung nach § 7g EStG angesetzt werden. Gelten soll das für 2009 und 2010.
Obergrenzen für Sonderabschreibungen sollen steigen: Kleine und mittlere Unternehmen können schon vorab Investitionsabzugsbeträge (maximal 40 Prozent) vornehmen und dann später 20prozentige Sonderabschreibungen ansetzen. Im Moment gilt noch eine Obergrenze beim Eigenkapital von 235.000 Euro (Stand 31.12.08 maßgeblich). Diese soll 2009 und 2010 um 100.000 Euro auf 335.000 Euro angehoben werden.
Private Handwerkerleistungen: Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen im Privathaushalt bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird ausgeweitet. Ab 2009 können somit maximal 20 Prozent von Handwerkerrechnungen von insgesamt 6.000 Euro direkt von der Steuer abgesetzt werden – das macht somit höchsten 1.200 Euro Steuerrabatt. Die Förderung betrifft unverändert nur die Arbeitsleistung und nicht das Material. Diese Maßnahme soll ab 2009 und zunächst unbefristet gelten. Allerdings will man Ende 2010 nachprüfen, ob der Extra-Bonus wirklich etwas gebracht hat.
Kfz-Steuerbefreiung: Wer im Zeitraum vom 05.11.08 bis zum 30.06.09 einen neuen Wagen kauft, muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllt das Auto die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich die Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Ab 01.01.11 wird aber in jedem Fall wieder kassiert – dann allerdings CO2-bezogen. So wünscht es sich zumindest die Regierung. Die ab sofort geltende Steuerbefreiung ist fahrzeuggebunden und bleibt somit auch dem Tageszulassungs- oder Gebrauchtwagenkäufer zeitanteilig erhalten. Die steuerfreien Tage zwischen Erstzulassung und Kauf sind für den Zweitbesitzer allerdings verloren.
Mein Kommentar: Die verbesserte Abschreibung mag sicher etwas bewirken – aber was diese Kfz-Steuerbefreiung außer Mitnahmeeffekten hervorrufen soll, erschließt sich mir nicht. Wer entschließt sich schon zum Autokauf, weil er den Gegenwert von drei Tankfüllungen geschenkt bekommt? Autohändler können ein Lied davon singen, die trotz 5.000 Euro Rabatt und mehr auf ihren Autos sitzen bleiben.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß