Wenn Sie Ihren Mitarbeitern kostenlos Waren oder Dienstleistungen für maximal 44 Euro im Monat zukommen lassen, müssen diese das nicht versteuern. Vorsicht – es handelt sich hier um eine Freigrenze: Übernehmen Sie also für Ihren Mitarbeiter z. B. die Fitnessstudio-Gebühr (50 Euro im Monat), muss er das voll versteuern. Beträgt die Mitgliedsgebühr aber nur 44 Euro, bleibt das hingegen steuerfrei. (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
Erfreulich: Dienstleistungen oder Waren, die ausdrücklich steuerfrei sind (z. B. Kindergarten, Firmenhandy usw.) oder pauschal versteuert werden (§ 40 EStG), zählen bei der 44-Euro-Grenze nicht mit. (R 31 Absatz 3 Satz 1 LStR)
Beispiel: Der Mitarbeiter bekommt ein Firmenhandy zur Privatnutzung, das Fitnessstudio im Wert von 44 Euro und zusätzlich noch pauschal versteuerte Restaurantschecks im Wert von 110 Euro monatlich. Er muss nichts versteuern, weil die 44-Euro-Grenze eingehalten ist. Handy und Restaurantschecks zählen nämlich gar nicht mit.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß