Das kommt vor: Sie haben im Restaurant einen Geschäftspartner bewirtet. Nichts Aufwendiges. Die Rechnung lautete auf 48 Euro. Leider haben sie jedoch vergessen, die Bedienung um einen formellen Bewirtungsbeleg zu bitten. Können Sie das jetzt trotzdem absetzen?
Klar können Sie das absetzen! Hauptsache, die Rechnung ist maschinell erstellt und registriert, und alle Speisen und Getränke sind einzeln aufgelistet. Das „Formular“ ist bereits seit den 90er-Jahren nicht mehr notwendig. Heute dient es nur noch als Gedankenstütze, damit man keine Pflichtangabe vergisst.
Sie müssen folgende Angaben auf der Rückseite oder einem Beiblatt eintragen: Anlass und Teilnehmer der Bewirtung. Das Ganze unterschreiben Sie dann noch mit Ort und Datum. Anlass: Bitte etwas konkret, also z. B. „Besprechung Bestellung III. Quartal 2009“. Nur „Kontaktpflege“ wäre zu wenig. Teilnehmer: Sie selbst sind auch Teilnehmer, auch wenn Sie die Rechnung zahlen. Wichtig: Beträgt die Rechnung mehr als 150,00 Euro brutto, muss sie vom Gasthaus an Sie adressiert sein (mit Straße, PLZ und Ort!).
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß