Kündigen Sie einem Mitarbeiter und zahlen ihm eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist diese steuerpflichtig. Fliegt ein Mitarbeiter hingegen raus und verklagt Sie anschließend wegen Diskriminierung, weil Sie z. B. böse Witze im Betrieb über sein Alter, Geschlecht, seine Homosexualität oder Hautfarbe nicht unterbunden haben, dann ist eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für diese erlittenen Qualen steuerfrei.
Klar, dass man hieraus ein Steuergestaltungsmodell machen kann, um die Lohnsteuer für die Abfindung zu sparen. Das hat inzwischen auch die Bundesregierung gemerkt, die dieses unerträgliche Gesetz eingeführt hat. (Bundestagsdrucksache 16/3710, nwb 3/07, 157)
So soll es künftig gehandhabt werden: Es soll deshalb nun vom Finanzamt genau geprüft werden, ob die Entschädigung „für eine Beschäftigung“ (= steuerpflichtig) gezahlt wurde oder als „Schmerzensgeld wegen Diskriminierung“ (=steuerfrei). Wenn sich aus den Vereinbarungen und den tatsächlichen Umständen ganz klar ergibt, dass Schadensersatz wegen Diskriminierung vorliegt, bleibt der Betrag steuerfrei – selbst wenn es 30.000 Euro oder mehr sind.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß