Wenn Sie aus der EU aus- oder einreisen, müssen Sie ab 15. Juni Bargeldbestände ab 10.000 Euro (bisher 15.000 Euro) freiwillig anmelden. Das ergibt sich aus diversen 2007er-Gesetzesänderungen (Terrorismusbekämpfungsgesetz/3. EG-Geldwäscherichtlinie). Freilich unterstellen die Zöllner bei Bargeldfunden in deutschen Autos dem Fahrer weniger die Förderung des Terrorismus als die Förderung seiner privaten Schwarzgeldkasse.
Und so gilt – wie bisher – dass derjenige, der mit viel Bargeld in eine Kontrolle gerät, mit einem Hinweis an sein Finanzamt rechnen muss. Auch wenn es weniger als 10.000 Euro sind.
Besonders fleißig waren die Zöllner des Zollamts Singen, die 2006 54,6 Mio. Bargeld aufspürten. Interessant: Maßgeblich für die große Summe waren zwei Funde von Schecks in Höhe von 43,2 Mio. und 7,6 Mio. Euro. Denn Schecks sind ebenfalls von der Anzeigepflicht betroffen.
Wenn Sie wissen wollen, an welch vermeintlich „100%ig sicheren Verstecken“ der Zoll Bargeld findet, dann geben Sie mal auf www.zoll.de als Suchwort „Bargeld“, „Singen“ oder „Schweiz“ ein …
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß