Der Termin für das Inkrafttreten der neuen Erbschaftssteuer rückt immer näher. Der ursprünglich ins Auge gefasste Termin 01.07.08 wird zwar kaum zu halten sein. Aber es ist relativ wahrscheinlich, dass insbesondere die Übertragung von Immobilien deutlich teurer werden wird. Viele wollen daher jetzt noch unter dem alten Recht übertragen. Doch die Übertragung von besonders wertvollen Immobilien kann auch nach dem jetzigen Schenkungssteuerrecht Steuern kosten.
Das versuchen manche zu vermeiden: Es werden weitere Personen zwischengeschaltet, um höhere Freibeträge nutzen zu können. In einem aktuellen Urteil hatte die Großmutter Immobilien auf ihre Kinder übertragen, und diese am gleichen Tag noch auf deren Kinder, also auf die Enkelkinder der Großmutter. Hierin hat das hessische Finanzgericht in einem rechtskräftigen Urteil eine steuerlich nicht anzuerkennende „Kettenschenkung“
gesehen.
Grund für die Nichtanerkennung: Die zwischengeschalteten Kinder hatten faktisch keine Möglichkeit, mit den Immobilien anders zu verfahren, als sie wie verabredet, eine Stunde später den Enkelkindern weiter zu schenken. Daher wurde die mittlere Generation lediglich als Durchgangsperson angesehen, deren Einschaltung steuerlich irrelevant war. Die Steuer wurde im Ergebnis so festgesetzt, als ob die Großmutter das Vermögen direkt den Enkelkindern geschenkt hätte. (FG Hessen, 24.10.07, 1 K 268/04, EFG 08, 472)
Fazit: Wenn Sie tatsächlich in mehreren „Kaskaden“ schenken wollen, sollten Sie zwischen den einzelnen Schenkungsakten genügend Zeit lassen – am besten ein paar Monate. Sie vermeiden dadurch, dass Ihnen das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß