Ab 2009 können Sie nicht mehr steuerfrei privat spekulieren. Bei jeder Veräußerung (bei Kauf ab 2009) wird Ihnen gleich ein Viertel des Veräußerungsgewinns abgezwackt. Manche Banken schlagen Dachfonds als Lösung vor. Zu Recht stören sich jedoch viele Anleger daran, dass man da auch nicht steuerfrei spekulieren kann. Der Fonds selber schichtet nach eigenem Gutdünken Fondsanteile hin- und her.
Clevere Versicherungsmanager kamen daher auf diese Idee: Lebensversicherungsmäntel in Liechtenstein. Hier schließen Sie eine Kapitallebensversicherung ab und zahlen einen höheren Geldbetrag in diesen Versicherungsmantel. Auf Ihre Anweisung hin schichtet dann die Lebensversicherung Ihr „Versicherungs-“Depot so um, wie Sie es wünschen. Erst bei Fälligkeit der Kapitallebensversicherung ist die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
Damit ist jetzt Schluss: Diese Gestaltung – IZW hat davor gewarnt– wird ab 2009 (zu Recht) nicht mehr anerkannt. Das Gleiche gilt für Lebensversicherungsverträge, die so gut wie keine Risikoabsicherung bieten. Dies enthält das Jahressteuergesetz 2009. (s. NWB F. 2, 10015, 10016)
Fazit: Es zeigt sich einmal mehr, dass vermeintlich besonders ausgefuchste und clevere Produkte zur Steuervermeidung meist eine nur sehr kurze Halbwertszeit haben. Erst recht, wenn diese in der Schweiz oder gar in Liechtenstein aufgelegt werden.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß