Es ist manchmal nachteilig, steuerlich abzugsfähige Dinge mit Eigenkapital zu bezahlen. Denn dieses kann man nicht später mit steuerlicher Wirkung durch Fremdkapital ersetzen, um so Schuldzinsen geltend zu machen.
Beispiel: Herr X kauft eine Mietwohnung. Auf seinem Girokonto hat er 100.000 Euro, die er zur Kaufpreiszahlung verwendet. Drei Monate später kommt ein Steuerbescheid mit 100.000 Euro Nachzahlung. Nun nimmt er 100.000 Euro Schulden bei der Bank auf und lässt eine Grundschuld auf die Wohnung eintragen. Er hofft, die Zinsen für dieses Darlehen von seinen Mieteinnahmen abziehen zu können. Irrtum: Zinsen sind fürs Finanzamt nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das Darlehen für einen steuerlich abzugsfähigen Zweck verwendet wurde. Das heißt: Das Darlehen hat Herr X für seine Steuerzahlung verwendet – eine nicht abzugsfähige Privatausgabe. Dass das Darlehen durch eine Grundschuld auf die Mietwohnung besichert ist, ist dem Finanzamt egal. Und die Mietwohnung wiederum hat er mit Eigenmitteln finanziert.
Fazit: Nachträglich Darlehen und Eigenmittel austauschen geht nicht.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß