Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Macht man beim Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Jahres Gewinn oder Verlust, muss man das versteuern bzw. kann es (eingeschränkt) absetzen. So sagt es das Gesetz (§ 23 EStG). Das Finanzamt will Verluste hier aber – außer bei Wertpapieren – nicht gelten lassen. Diese Einschränkung hat der Bundesfinanzhof nun gekippt: Im Urteilsfall hatte ein Privatmann ein BMW Cabrio gekauft und innerhalb von 12 Monaten mit Verlust weiterverkauft. Der Bundesfinanzhof urteilte zu seinen Gunsten.

Auch bei privaten Wirtschaftsgütern – wie z. B. Jahreswagen – kann man Verluste in der Steuererklärung angeben. Das Urteil lässt sich übertragen auf private Wirtschaftsgüter aller Art.

Beispiel: Sie kaufen für Ihr Wohnzimmer eine Couch für 5.000 Euro, die Ihnen dann doch nicht gefällt. 3 Monate später versteigern Sie die Couch auf eBay für 2.500 Euro. Nach dem neuen Urteil ist auch
dieser Verlust abzugsfähig. (BFH, 22.04.08, IX R 29/06, DStR 08, 1191)

Ihr Steuerberater Wachenheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 63 Rezensionen
js_loader