Ein Export in ein anderes EU-Land ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Umsatzsteuer-ID-Nr. des Kunden stimmt. Viele Unternehmer lassen das in der Buchhaltung kontrollieren, da die USt.-ID-Nr. aus der Buchführung zu ersehen sein muss. Wenn aber der Vorgang in die Buchhaltung kommt, ist es meist schon zu spät. Denn das ist ja oft erst Tage, Wochen oder gar einen Monat nach dem Verkauf.
Deshalb: Machen Sie die Prüfung der Umsatzsteuer-ID-Nr. zu einer Vertriebsaufgabe. Der Verkäufer muss, bevor er einen Verkauf in ein EU-Land abwickelt, die USt.-ID-Nr. prüfen.
Tipp: Bei Neukunden muss zwingend eine qualifizierte Abfrage gemacht werden (möglich über http://evatr.bff-online.de) oder Telefon 0228/406-1222. Bei jedem weiteren Umsatz an einen Bestandskunden genügt die einfache Abfrage, ob die Nummer noch gültig ist. Dann muss es nicht unbedingt die qualifizierte Abfrage sein.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß