Wenn man sich im Internet unter www.unternehmensregister.de die Jahresabschlüsse von GmbHs durchsieht, stößt man auf eine beunruhigende Fülle von GmbHs mit negativem Eigenkapital. Diese sind eigentlich bilanziell überschuldet. Bedeutet das automatisch Insolvenzantragspflicht? Nicht unbedingt. Denn für die insolvenzrechtliche Prüfung muss man auch stille Reserven mit einbeziehen, die in einer Bilanz nicht gezeigt werden. Dennoch lohnt ein Blick in den Anhang.
Wenn der Steuerberater ordentlich gearbeitet hat, wird dort erklärt, weshalb trotz negativem Eigenkapitals angeblich keine Überschuldung vorliegen soll. Da stehen dann Sätze wie z. B.:
– „Der Gesellschafter hat mit Forderungen gegen die GmbH in Höhe von 235.000 Euro den Rangrücktritt erklärt, bis die Überschuldung beseitigt ist. Deshalb liegt im insolvenzrechtlichen Sinne positives Eigenkapital vor.“
– „Trotz bilanziellen negativen Eigenkapitals liegt keine Überschuldung vor, weil in den Betriebsgebäuden (o. ä.) stille Reserven in Höhe von … Euro stecken, welche das negative Eigenkapital übersteigen.“
Unser Rat an Sie: Schauen Sie sich Ihre Kunden und Lieferanten mal näher im Unternehmensregister an. Bei GmbH-Bilanzen kann man mittlerweile fast überall die Gewinnentwicklung 2005 bis 2008 verfolgen. Wenn sich dort ständig Verluste häufen und das Kapital ins Minus geht, nützen auch stille Reserven und Rangrücktritte bald nichts mehr. Ausfälle drohen. Kunden mit Minus-Kapital sollten Sie daher möglichst bald auf Vorkasse umstellen.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß