Wir wollen hier jede moralische Beurteilung beiseite lassen und diese Frage ganz nüchtern vom steuerrechtlichen Standpunkt untersuchen.
Was wird Herrn Zumwinkel vorgeworfen? „Geld am Fiskus vorbei nach Liechtenstein transferiert zu haben“ sagen manche. Das ist freilich die falsche Antwort, denn Sie können Ihr Geld völlig legal transferieren, wohin Sie wollen. Selbstverständlich ist es völlig legal, Geld in der Schweiz oder in Liechtenstein anzulegen.
Was nicht mehr legal wäre: Wenn er vergessen hätte, die Erträge in seiner Steuerklärung anzugeben. Wenn man dem „Spiegel“ glauben darf, lagen die Kapitalerträge in der Steuerklärung der Zumwinkels einige Jahre sogar unter dem Sparerfreibetrag. Der Ertrag aus den etwa 15 Liechtensteiner Millionen sei nicht angegeben worden. Der Verdacht liegt nahe, denn wozu hätte er sonst hochbezahlte Liechtensteiner Treuhänder engagieren sollen …
Aber das Geld gehörte doch gar nicht ihm, sondern einer Stiftung? Das mag sein, aber Stiftungen nach Liechtensteiner Recht erkennt das deutsche Finanzamt nicht an. Nur deutsche Stiftungen. Doch diese sind komplizierter zu gründen und außerdem steuerpflichtig wie GmbHs. Nur bei gemeinnützigen Stiftungen sind die Erträge nach deutschem Recht steuerbefreit. Aber „gemeinnützig“ wollte Zumwinkel ja gerade nicht anlegen, sondern ausschließlich eigennützig.
Was lernen wir also aus diesem Fall? 1. Geld ins Ausland zu transferieren, ist erlaubt (von Terrorstaaten einmal abgesehen). 2. Stiftungen als Steuersubjekt werden nur anerkannt, wenn sie deutschen Steuergesetzen folgen. 3. Es ist ungeschickt, in der Steuererklärung Zinserträge wie ein Briefträger anzugeben, wenn man als DAX-Vorstand ein Milionengehalt bezieht.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß