Immer wieder stößt man im Netz auf Unternehmen, die ihre Steuernummer im Internet-Impressum angeben. Das ist jedoch gefährlich und unnötig. Denn die Steuernummer ist so eine Art „Pin-Code“ zu Ihrer Steuerakte im Finanzamt. Wenn ein unbefugter Fremder weiß, wie man beim Finanzamt geschickt fragt, kann er dort mit Hilfe der Steuernummer vieles über Ihre Umsatz- und Einkommenssituation herausfinden. Datenschutz ist nämlich leider immer noch ein Fremdwort in vielen Finanzämtern.
Ursache für diesen Unfug ist wohl eine Verwechslung von zwei Paragraphen: Offenkundig bringen manche Webmaster die Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (§ 6 Nr.6 TDG) durcheinander. Nach § 6 Teledienstegesetz gilt: Wer eine USt-ID-Nr hat (§ 27a UStG), muss diese im Impressum angeben. So weit, so gut. Wer aber keine USt-ID-Nummer hat, muss gar keine Nummer angeben, auch nicht die Steuernummer vom Finanzamt. Und man sollte es auch nicht.
Bezüglich Rechnungen ist die Rechtslage ganz anders: Hier müssen Sie eine der beiden Nummern angeben: Entweder USt-ID-Nr. ODER Ihre Steuernummer. (Wir raten übrigens aus oben genannten Gründen dringend zur USt-ID-Nummer statt der Steuernummer.)
Fazit: Klicken Sie jetzt gleich mal auf Ihr Internet-Impressum. Falls sich dort Ihre Steuernummer findet: Alarmieren Sie sofort Ihren Webmaster, diese umgehend zu löschen, um Missbrauch vorzubeugen.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß