Das neue Erbschaftsteuergesetz wird im Frühjahr 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.07 verabschiedet werden und – unabhängig von Ihrem Unternehmen – das definitive Ende des Erbschaftsteuersparmodells „GmbH & Co KG“ bringen.
Dieses basiert darauf, dass Immobilien nur etwa mit der Hälfte bewertet werden, Schulden aber voll. Dadurch produziert man negative Steuerwerte, die man mit weiterem Vermögen auffüllen kann.
Beispiel: Die GmbH & Co KG kauft Immobilien im Wert von 10 Millionen – voll kreditfinanziert. Darüber hinaus werden Wertpapiere in Höhe von 5 Millionen in die Firma eingelegt. Der echte Wert der GmbH & Co KG beträgt damit 5 Millionen, der Steuerwert aber Null. Anschließend werden die KG-Anteile den Kindern geschenkt – ohne einen Cent Schenkungsteuer.
So lassen sich Vermögen beliebiger Größenordnung steuerfrei übertragen – aber wohl nur noch bis Ende 2006. Vermögende Familien mit Übertragungsbedarf sollten also Gas geben.