Thema Firmenwagen: Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen kann, muss er diese Privatnutzung versteuern.
Wichtig: Das Finanzamt unterstellt diese Privatnutzung grundsätzlich und lässt sich kaum davon abbringen. Daran ändert nicht einmal ein Privatnutzungs-Verbot etwas. Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung verbietet, ist das steuerlich nur dann beachtlich, wenn er das Verbot überwacht. (BFH, 07.11.06, nwb 2007, F. 6, 175)
Und hier gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie als Arbeitgeber lassen sich regelmäßig ein Fahrtenbuch vorlegen, in dem logischerweise ausschließlich betriebliche Fahrten eingetragen sein dürfen und gleichen den km-Stand am Fahrzeug ab. Oder: Sie setzen durch, dass der Wagen am Abend und am Wochenende auf dem Firmengelände abgestellt wird und lassen sich den Schlüssel geben.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß