Die Steuerfreiheit für Zug- und Busfahrkarten wurde schon vor längerem abgeschafft. Mit den Einschränkungen bei der Entfernungspauschale sind 2007 auch noch die pauschal versteuerten Zuschüsse weggefallen oder stark eingeschränkt worden.
Was nach wie vor aber möglich ist: Den Mitarbeitern Monatskarten bis zu einem Wert von 44 Euro als steuerfreien Sachbezug zu geben. Wenn die Karten teurer sind als 44 Euro, kann man sie durch Zuzahlung des Arbeitnehmers unter die kritische Grenze drücken. (BMF, 27.01.04, BStBl I, 173, Tz. II.1)
Was jedoch nicht geht: Zu Jahresbeginn eine Jahreskarte übergeben und den Wert rechnerisch durch 12 teilen. Das wird nicht anerkannt. Eine Jahreskarte ist mit dem vollen Wert im Zeitpunkt der Übergabe zu versteuern. Das wurde jetzt höchstrichterlich so festgestellt. (BFH, 12.04.07, VI R 89/04, DStR 07, 1204
Tipp: Besser als eine Jahreskarte ist also ein Abo mit Monatskarten. Wenn möglich, wählen Sie übertragbare Monatskarten, dann kann auch mal jemand anders damit fahren. Und wenn Ihr Mitarbeiter während des Jahres ausscheidet, haben Sie keinen bürokratischen Aufwand bei der Übertragung.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß