In den Wochen vor Weihnachten kommen häufig Vereine aus dem Ort (Fußball-, Kegelverein usw.) auf ansässige Unternehmen zu und wollen Spenden haben. Oft können diese Vereine aber gar keine ordentliche Spendenquittung ausstellen. Können Sie das Geld dann nicht einfach unter „Sponsoring" verbuchen?
Das kommt drauf an: Das geht nur, wenn ein gewisser Werbeeffekt für Ihr Unternehmen dabei heraussspringt. Konkret erlaubt der BMF den Abzug als Betriebsausgabe unter diesen Voraussetzungen: „Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Leistungen (Anm. der Redaktion: = der gesponsorte Verein) auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf den von ihm benutzten Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen oder auf die Produkte des Sponsors werbewirksam hinweist. (…) Die Aufwendungen dürfen auch dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Geld- oder Sachleistungen des Sponsors und die erstrebten Werbeziele für das Unternehmen nicht gleichwertig sind. Bei einem krassen Missverhältnis zwischen den Leistungen des Sponsors und dem erstrebten wirtschaftlichen Vorteil ist der Betriebsausgabenabzug allerdings zu versagen.“ (BMF-Schreiben, 18.02.98, BStBl. 98 I, 212)
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß