Ich gebe Ihnen immer wieder Tipps, wie Sie Mitarbeitern geldwerte Vorteile ohne große Abgabenbelastung zukommen lassen können. Z. B. Essensmarken, Restaurantschecks, Fahrkarten, Benzingutscheine oder Diensthandys. Das Problem bei all diesen Leistungen: Sie erscheinen nicht oder nicht immer auf der Gehaltsabrechnung und werden vom Mitarbeiter schnell vergessen. So kann dann z. B. ein anderer Arbeitgeber mit einem vermeintlich interessanteren Gehaltsgebot aufwarten, der Ihr Bruttogehalt nur ein wenig überbietet.
Was der Mitarbeiter inzwischen vergessen hat: Um auf das gleiche Nettogehalt wie bei Ihnen mit all Ihren steuerfreien Goodies zu kommen, müsste er ja bei dem neuen Arbeitgeber, der ihm kein Fahrgeld, Restaurantscheck oder Diensthandy anbietet, noch viel mehr brutto verdienen.
So lösen Sie das Problem: Suchen Sie sich vor dem nächsten Gehaltsgespräch die letzte Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters heraus, und addieren Sie zum Nettoauszahlungsbetrag den geldwerten Vorteil all Ihrer steuerfreien Zusatzleistungen. Das neue Nettogehalt rechnen Sie dann von netto auf brutto hoch. Das geht z. B. im Internet ganz leicht unter www.lohn1.de. Dort wird dann der notwendige Bruttobetrag ausgewiesen, den man ohne steuerfreie Finessen bräuchte, um solch ein Nettogehalt zu erzielen.
Beispiel: Arbeitnehmer Huber verdient 3.000 Euro brutto und 1.763 netto. Er hat ein Diensthandy (Privatgespräche 50 Euro mtl.) Essensmarken im Wert von 70 Euro und bekommt 90 Euro Fahrtkostenzuschuss. Macht zusammen 210 Euro netto. Jetzt geben Sie in den Netto-Brutto-Rechner ein: 1.973 Euro netto (= 1.763 + 210). Es kommt heraus: 3.500 brutto. So viel müsste Huber bei einer anderen Firma verdienen, um netto so viel zu haben wie bei Ihnen. Wenn ihm die Konkurrenz 3.200 Euro brutto ohne Goodies bietet, würde er also massiv verlieren.
Fazit: Bei vielen Mitarbeitern kann es nicht schaden, gelegentlich den Bruttonutzen all der steuerfreien Zusatzleistungen durch eine Schatten-Gehaltsabrechnung zu verdeutlichen. Nur so verstehen manche Mitarbeiter, dass sie eigentlich brutto viel mehr verdienen, als auf ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß