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Focus Money Top Steuerberater

Wer momentan Geld übrig hat und in Zeiten der Finanzkrise eine sichere Geldanlage sucht, sollte als allererstes an seine Schulden denken.

Der Top-Tipp: Schuldentilgung beim Eigenheim. Diese Schulden zu tilgen kann nie verkehrt sein, denn die Zinsen fürs Privathaus können Sie nicht absetzen. Beachten Sie allerdings, dass Sie außerplanmäßige Tilgungen mit Ihrer Bank absprechen müssen. Denn die Bank ist nicht verpflichtet, Ihr Geld entgegenzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige vollständige Tilgung haben Sie nur bei einem Verkauf des Hauses.

Schulden beim Mietshaus tilgen? Hier könnten Sie ein schlechtes Geschäft machen. Denn wenn Sie bei einer vermieteten Immobilie niedrige Hypothekenzinsen haben, können Sie derzeit auf einem Festgeldkonto fast genauso hohe Habenzinsen bekommen. Und ab 2009 können Sie Hypothekenzinsen mit Ihrem individuellen Steuersatz (bis zu 45 Prozent) geltend machen, während Sie Guthabenzinsen nur noch mit 25 Prozent versteuern müssen. 10 Euro Hypothekenzinsen kosten Sie also nach Steuern unter Umständen nur 5 Euro, 10 Euro Festgeldzinsen bringen Ihnen aber nächstes Jahr nach Steuern fast 7,50 Euro (Soli + Kirchensteuer nicht berücksichtigt).

Schuldentilgung im Betrieb? Hier gilt das Gleiche wie bei den Immobilien. Die betrieblichen Zinsen sind – sofern keine Überentnahmen vorliegen – voll abzugsfähig, während private Guthabenzinsen nur der Abgeltungssteuer unterliegen.

Bedenken Sie vor der Schuldentilgung: Die wertvollste Sorte von Kapital ist Eigenkapital. Wenn Sie es zur Schuldentilgung verwenden, kriegen Sie es nie wieder. Keinesfalls wird Ihnen eine Bank in einer Krise Ihre vorzeitigen Tilgungen wieder zurückgeben. Sie sollten also Schulden vorzeitig nur dann tilgen, wenn Sie dieses Geld garantiert nicht mehr brauchen.

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