Das ist ein häufiger Fehler, der die Wirksamkeit von Mahnschreiben reduziert. Denn es gibt notorisch klamme Kunden, die auf Mahnungen erst einmal gar nicht reagieren. Und wenn „1. Mahnung“ draufsteht, erst recht nicht. Denn diese faulen Zahler wissen, dass es dann mindestens noch eine „2. Mahnung“, wenn nicht sogar eine „3. Mahnung“ gibt, bevor der Ärger richtig losgeht. Lassen Sie also einfach das „1.“ weg und schreiben Sie nur „Mahnung“ oder „Zahlungserinnerung“.
Tipp: Um ein Vielfaches wirksamer – wenn auch mühsamer – sind telefonische Mahnungen. Notieren Sie nach dem Telefonat die Versprechungen des Schuldners und schicken ihm diese gleich per Fax oder Mail zurück. Der Effekt ist bei diesem Vorgehen deutlich höher als bei einer schriftlichen Mahnung.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß