Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Seit 2005 gibt es die so genannte „Rürup-Rente“ als zusätzliche private Altersversorgung. Es handelt sich dabei um eine private Rentenversicherung, die allerdings weder beleihbar noch kapitalisierbar ist. Am meisten stört jedoch Unternehmer mit Kindern, dass die eingezahlten Ansprüche nicht vererbt werden können. Stirbt also der Unternehmer kurz nach Rentenbeginn, ist das eingezahlte Kapital futsch.

Verlockend sind hingegen die Abzugsmöglichkeiten: Selbstständige Ehepaare können bis zu 40.000 Euro Einzahlung pro Jahr absetzen. Allerdings gilt für 2006 noch eine Beschränkung auf 62 Prozent dieses Höchstbetrags, 2007 sind es 64 Prozent und jedes Jahr dann jeweils 2 Prozent mehr, bis 100 Prozent erreicht sind.

Interessante neue Variante: Die Rürup-Rente wird nun auch fondsgebunden und mit variablen Einzahlungsmöglichkeiten angeboten. Fondsgebunden heißt: Sie suchen sich einen Investmentfonds aus, in den das Geld eingezahlt wird. Dadurch haben Sie einerseits ein höheres Risiko, andererseits aber deutlich höhere Ertragschancen.

Variable Einzahlung: Sie schließen beispielsweise einen Vertrag mit nur 100 Euro monatlicher Pflicht-Rate ab, können aber bis zu 40.000 Euro pro Jahr variabel einzahlen. Diese Einzahlung ist dann steuerlich ab 2007 zu 64 Prozent abzugsfähig. Vorteil: Durch die niedrige Rate ist man nicht eingeengt, und durch die variablen Einzahlungen kann man in guten Jahren satte Extra-Beträge steuerwirksam zur Seite legen.

Steuerliche Verbesserung: Bisher war es so, dass man entweder Versicherungsprämien nach altem Recht (LV-, BU- Unfall-Prämien usw.) absetzen konnte oder die Rürup-Rente nach neuem Recht. Eins von beidem verpuffte stets wirkungslos. Das wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 geändert – und zwar rükwirkend per 01.01.06. So können Sie nun 2006 bezahlte Rürup-Beiträge in jedem Fall zusätzlich zu Ihren bestehenden Alt-Versicherungen geltend machen.

Fazit: Durch neue Modelle mit mehr Rendite und Flexibilität wird die Rürup-Rente deutlich attraktiver für Unternehmer, insbesondere für kinderlose, die sich an dem Vererbungsverbot nicht stören.

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader