Bisher waren Investmentsparpläne eine gute Methode, um steuerfrei Vermögen anzusparen. Denn der Wertzuwachs der Anteile war steuerfrei.
Mit dieser Steuerfreiheit ist es ab 2009 vorbei: Zwar bleibt es bei den vorher gekauften Anteilen bei der alten Regelung: Also steuerfreie Veräußerung nach einer Haltedauer von 12 Monaten möglich. Bei den Anteilen, die Sie ab 2009 kaufen, ist jedoch beim Verkauf 1/4 des Wertzuwachses weg. Denn hier schlägt dann die Abgeltungssteuer zu. Selbst bei 20 oder 30 Jahren Besitzdauer. Das beeinträchtigt die Rendite dieser Sparform zwar, aber gute Investmentfonds bleiben trotzdem attraktiv – wenn auch nicht mehr so(!) attraktiv wie früher.
Alternativen: Als Ausweichlösungen werden nun private fondsgebundene Rentenversicherungen propagiert. Entweder als Rürup-Rente oder als normale Rentenversicherung.
Vorteil Rürup: Einzahlungen sind innerhalb von Höchstgrenzen steuerlich abziehbar. Nachteile Rürup: Nicht vererbbar und die Rente ist voll steuerpflichtig.
Vorteil normale Rentenversicherung: Rente zu 82 Prozent steuerfrei (bei Rentenbeginn mit 65), und frei vererbbar und kapitalisierbar. Bei der Kapitalisierung muss die Hälfte versteuert werden. Nachteil normale Rentenversicherung: Die Einzahlungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Entscheidender Vorteil des Investmentsparplans: Bei Auswahl des richtigen Fonds haben Sie niedrigere Kosten als bei der Rentenversicherung und freie Verfügbarkeit – wenn auch mit Abgeltungssteuer auf den Veräußerungsgewinn. Ein guter Fonds gleicht das aber durch gute Performance aus.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß