Wenn der überlebende Ehegatte das Privathaus erbt und 10 Jahre darin wohnen bleibt, zahlt er keine Erbschaftssteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Verkauft er das Haus nach 9 Jahren oder zieht er aus, wird aber rückwirkend die gesamte Schenkungssteuer dafür fällig.
Bei normalen Häusern und Erbschaften kommt da nichts oder nicht viel heraus. Aber bei großen Erbmassen und wertvollem Privathaus kann die Nachzahlung erheblich sein.
Besser ist es daher, das Haus noch zu Lebzeiten dem gesünderen Ehepartner zu schenken. Denn diese Schenkung ist ebenfalls steuerfrei, aber ohne Behaltefrist. Dann kann der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden mit dem Haus machen, was er will. Vermieten oder verkaufen – beides löst dann keine Erbschaftssteuer aus. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)
Ihr Steuerberater Deidesheim
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