Während in Deutschland die Abgeltungssteuer erst 2009 eingeführt wird, kennen die Österreicher eine Endbesteuerung von Kapitalvermögen schon seit Jahren. Mit Zahlung einer 25%igen Kapitalertragsteuer ist in Österreich aber nicht nur die Einkommensteuer abgegolten, sondern auch die Erbschaftsteuer.
Und das macht Österreich als Hauptwohnsitz besonders interessant: Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Österreich, können Sie „end-besteuertes“ Kapitalvermögen steuerfrei vererben. Ihre Erben in Deutschland brauchen so auf ererbtes Festgeld, auf Bankeinlagen, Aktien, Anleihen oder Investmentfonds keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn sich das betreffende Wertpapiervermögen in Deutschland befindet.
Grund hierfür ist das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich. Nach diesem Abkommen obliegt das Besteuerungsrecht für bewegliches Kapitalvermögen ausschließlich den Österreichern.
„Scheinwohnsitze“ zählen nicht: In den Genuss der österreichischen Endbesteuerung inklusive der Erbschaftsteuer gelangen Sie jedoch nur dann, wenn Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Das bedeutet, dass Ihr sogenannter „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ in Österreich liegen muss. In diesem Fall ist es sogar unschädlich, wenn Sie in Deutschland noch eine Zweitwohnung unterhalten. Ein bloßer Zweitwohnsitz in Österreich, der nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und auch weniger als 70 Tage im Jahr genutzt wird – das ist bedeutsam für die Einkommensteuer -, gewährt Ihren Erben hingegen keine Steuerfreiheit.
Auch für Schenkungen gelten die Steuerprivilegien nicht: Diese unterliegen ausnahmslos der deutschen Schenkungsteuer, wenn die Bedachten ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß