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Viele trauern den letzten geschlossenen Steuerspar-Schlupflöchern hinterher. Keine Ost-Immobilien mehr, Film-Windkraft und Medienfonds passé. Was soll man überhaupt noch machen?

Ein reelles Modell zum Steuernsparen: Einen echten Gegenwert erwirbt man sich mit einer Rürup-Rente. Das ist eine private Rentenversicherung, die weder beleihbar, kapitalisierbar noch vererbbar ist. Ausschließlich möglich ist eine lebenslange Rente. Witwen und Witwer erhalten eine reduzierte Witwen-Rente, Kinder unter 25 eine Zeitrente, wenn kein Elternteil mehr lebt.

Verlockend sind die Abzugsmöglichkeiten: Selbstständige Ehepaare können bis zu 40.000 Euro Einzahlung pro Jahr absetzen. Allerdings gilt dieses Jahr noch eine Beschränkung auf 64 Prozent dieses Höchstbetrags, 2008 sind es 66 Prozent und jedes Jahr dann jeweils 2 Prozent mehr, bis im Jahre 2025 die 100 Prozent erreicht sind.

Interessante neue Variante: Die Rürup-Rente wird nun auch fondsgebunden und mit variablen Einzahlungsmöglichkeiten angeboten. Sie suchen sich einen Investmentfonds aus, in den das Geld eingezahlt wird. Dadurch haben Sie bei etwas höherem Risiko deutlich höhere Ertragschancen. Variable Einzahlung: Sie schließen beispielsweise einen Vertrag mit nur 100 Euro monatlicher Pflicht-Rate ab, können aber bis zu 40.000 Euro pro Jahr variabel einzahlen. Diese Einzahlung ist dann steuerlich zu 64 Prozent (bzw. 66 Prozent usw.) abzugsfähig. Durch die niedrige Pflicht-Rate ist man nicht eingeengt, kann aber steuerwirksam Extra-Einzahlungen leisten, wenn man etwas übrig hat.

Die besten Anbieter sind: Cosmos, Interrisk, WGV, debeka und Europa.

Steuerliche Verbesserung: Seit 2006 können Sie Rürup-Beiträge zusätzlich zu Ihren bestehenden Alt-Versicherungen geltend machen.

Steuerpflicht in der Rentenphase: Frühestens ab dem 60. Lebensjahr darf die Rente ausgezahlt werden. Sie ist dann voll steuerpflichtig. Bei wem die Rente allerdings vor 2040 startet, der muss nicht alles versteuern. Beginnt die Auszahlung z. B. im Jahre 2027, sind 87 Prozent steuerpflichtig, 1 Jahr später dann 88 Prozent usw. Dieser Prozent-Satz gilt dann für die gesamte Bezugsdauer der Rente.

Geschäftsführer mit Pensionszusage: Falls Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer von Ihrer GmbH Altersversorgungsleistungen bekommen (z. B. Pensionszusage), wird der abzugsfähige Höchstbetrag für Rürup-Renten bei Ihnen gekürzt.

Fazit: Durch neue Modelle mit mehr Rendite und Flexibilität wird die Rürup-Rente deutlich attraktiver für Unternehmer, insbesondere für kinderlose, die sich an dem Vererbungsverbot nicht stören. Fragen Sie also den Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens nach einer fondsgebundenen Rürup-Rente mit variablen Einzahlungsmöglichkeiten.

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

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