Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass der Schenker Geschenke pauschal mit 30 Prozent versteuert, um dem Beschenkten einen ärgerlichen Steuerbumerang zu ersparen. Diese Regelung, die eigentlich zur Vereinfachung gedacht war, hat so viele Zweifelsfragen aufgeworfen, dass nun das Gegenteil einer Vereinfachung eingetreten ist. Steuerexperten warten jetzt händeringend auf eine klarstellende Verwaltungsanweisung aus dem Bundesfinanzministerium.
Unser Rat: Warten Sie dieses Schreiben noch ab, bevor Sie sich für die Pauschalierung von einzelnen Geschenken entscheiden. Denn im Moment zieht die Pauschalversteuerung für ein Geschenk die Steuerpflicht für alle Geschenke nach sich – Arbeitnehmer und Geschäftspartner gleichermaßen. Das würde heißen, dass Sie auch Geschenke unter 35 Euro versteuern müssen. Unklar ist nach wie vor auch, was mit der Sozialversicherung wird. Warten Sie also noch ab und melden Sie derzeit noch keine Pauschalsteuer auf Geschenke an. Dazu haben Sie nach Jahresende immer noch genug Zeit. Wir werden Sie informieren, sobald das neue BMF-Schreiben vorliegt.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß