Zweimal im Jahr darf die 400-Euro-Grenze bei Mini-Jobbern überschritten werden. Voraussetzung dafür: dies war „nicht vorhersehbar“. Typischer Fall: Krankheitsvertretungen und unvorhersehbare Urlaubsvertretungen.
Auf das Wort „unvorhersehbar“ kommt es an! Dass ein Mitarbeiter endlich seine Kur bewilligt bekommt und kurzfristig einen Monat weg ist, ist vielleicht unvorhersehbar. Dass Mitarbeiter regulär irgendwann in Urlaub gehen müssen und dann Vertretungsbedarf aufkommt, jedoch nicht. Darauf wird derzeit bei Sozialversicherungsprüfungen besonders geachtet. Ist das Kriterium „unvorhersehbar“ nicht erfüllt, ist der Mini-Job zerstört – unter Umständen fürs ganze Jahr. Die Nachzahlungen für Sie sind enorm. Dokumentieren Sie also genau, weshalb Ihre Aushilfe unvorhersehbar so viel arbeiten musste.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß