Kreditgewährungen innerhalb der Familie können ein interessantes Modell sein, um Einkünfte zu verlagern und Steuern zu sparen. Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Darlehen dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Und dazu gehören – zumindest in den Augen des Finanzamts – bankübliche Sicherheiten, z. B. Grundschulden.
In einem aktuellen Fall waren innerhalb der Familie 250.000 Euro zum Hausbau verliehen worden – ohne bankübliche Sicherheiten. Das Finanzamt wollte die Gestaltung deshalb nicht anerkennen und strich der betroffenen Oma die Zinsen aus der Steuererklärung. Doch diese konnte 3 Angebote von Banken präsentieren, die ihr jeweils ebenfalls 250.000 Euro ohne Sicherheiten geliehen hätten. Offensichtlich verfügte die alte Dame über ein Top-Rating. Und damit hatte sie auch den Steuer-Prozess gewonnen. (BFH, 12.05.09, IX R 46/08, BB 09, 1735)
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß