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Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie eigentlich schon seit jeher den Versicherer wechseln wie Sie möchten. In der Praxis hat sich das aber fast nie gelohnt, weil man die so genannte „Alterungsrückstellung“ nicht mitnehmen konnte. Damit legen die Versicherer in jungen Jahren des Versicherten Geld zurück, um die höheren Gesundheitskosten im Alter abzudecken. Das hatte zur Folge, dass nach einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft die Prämie fast immer höher war als die bisher bezahlte.

Das soll sich 2009 ändern: Man kann dann zumindest einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen. Allerdings muss man beim neuen Versicherer in einem Basistarif (= gesetzliches Krankenversicherungsniveau) bleiben, wahrscheinlich zwei Jahre lang. Damit ist es der Versicherungsbranche gelungen, einen Wechsel wieder faktisch unrentabel zu machen. Denn wer wechselt von einem Luxus-Tarif beim alten Versicherer zu einem Basistarif mit höherer Prämie? Erst bei 2009 und später abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen soll die volle Mitnahme der Alterungsrückstellung möglich sein. Wer sich also nächstes Jahr neu versichert, der wird einmal ein echtes Wahlrecht haben.

Viel interessanter schon jetzt: Eine wenig bekannte Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG; bis 2007 § 178 f VVG) erlaubt Ihnen, bei der gleichen Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln  – und zwar unter voller Mitnahme Ihrer Alterungsrückstellung! Damit sich das für Sie lohnt, müssen Sie also zuerst in Erfahrung bringen, ob Ihr Versicherer noch andere Krankenversicherungstarife mit niedrigeren Prämien anbietet. Das kann gut sein, weil bestimmte Tarife nach einiger Zeit immer wieder geschlossen werden, damit man sie planmäßig „vergreisen“ und die Prämie explodieren lassen kann. Junge Leute werden dann wieder mit einem günstigen Jugendtarif geködert. Und in solch einen können Sie laut § 204 VVG zu wechseln verlangen – und zwar auf Basis Ihres ursprünglichen Eintrittsalters.

Fazit: Ein Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen wird zwar ab 2009 theoretisch möglich, in der Praxis aber wahrscheinlich nicht rentabel. Interessanter ist der Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif.

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