Sie wissen, dass bei einer Bilanz Erträge und Aufwendungen nicht unbedingt ins Jahr der Zahlung gebucht gehören, sondern in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Manche Bilanzbuchhalter übertreiben es aber mit der Genauigkeit und verursachen damit unnötigen Aufwand.
Ein beliebter Unfug ist zum Beispiel die Abgrenzung von Kfz-Steuern: Kfz-Steuern sind aber schon dem Grunde nach gar nicht abzugrenzen. Denn Voraussetzung für eine aktive Rechnungsabgrenzung ist, dass man nach dem Bilanzstichtag noch eine Gegenleistung erhält. Der Staat erbringt aber keine Gegenleistung für die Kfz-Steuer.
Fazit: Kfz-Steuern sofort bei Zahlung in den Aufwand buchen und nicht abgrenzen. (Thüringer FG, 25.02.09, EFG 09, 1738/noch anhängig beim BFH unter I R 65/09)
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß