Zur Zeit gibt es zwar Tagesgeldkonten, die mehr Zins abwerfen als die für Festgeld. Dennoch kann es sich lohnen, auf Festgeld mit sechsmonatiger Laufzeit umzusatteln. Warum?
Bei einem Festgeld mit sechsmonatiger Laufzeit werden die Zinsen erst 2009 ausgezahlt. Und dann gilt schon die Abgeltungssteuer. Das heißt: Während Sie die 2008 gutgeschriebenen Tagesgeldzinsen in 2008 mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen (bis zu 45 %), müssen Sie das Festgeld nur mit 25 Prozent versteuern, wenn die Zinsen erst 2009 in einer Summe ausbezahlt werden.
Das gilt übrigens nicht für betriebliche Geldanlagen: Denn für betriebliche Zinsen gilt ab 2009 keine 40-%ige Steuerfreistellung. Betriebliche Zinsen, die 2008 ausbezahlt werden, müssen genauso wie 2009 zu 100 % versteuert werden.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß