Muss ein Erbe eine Risikolebensversicherung bei der Erbschaftssteuer angeben? Wenn er nicht Versicherungsnehmer (= Vertragspartner der Versicherung) ist, dann schon. Der Erbschaftssteuer unterliegt nämlich alles, was einem ohne eigene Leistung quasi ‚in den Schoß fällt'.
Hat also jemand anderes die Lebensversicherung abgeschlossen und die Beiträge bezahlt, dann erwirbt der Erbe als Bezugsberechtigter etwas ohne eigene Leistung. Ergebnis: Erbschaftssteuer fällt an (sofern Freibeträge überschritten).
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß