Wenn Sie eine bestehende Lebensversicherung kündigen und erwarten, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge mit Zinsen zurückbekommen, können Sie eine unangenehme Überraschung erleben. Gleich beim Abschluss wurde Ihrem Vertrag schon mal die gesamte Provisionszahlung an den Vertreter belastet. Die ersten ein bis drei Jahre sind Sie rechnerisch erst einmal im Minus.
Wenn sich dennoch bei der Auszahlung ein Überschuss ergibt (d. h. Rückkaufswert höher als die eingezahlten Beiträge), ist der Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Hier zieht Ihnen die Versicherung also Kapitalertragsteuer ab (Ausnahme: Sie kündigen erst nach 12 Jahren). Kleiner Trost: Wo kein Ertrag, da keine Steuer.
Fazit: Lassen Sie sich von der Versicherung vor einer Kündigung mitteilen, wie viel Sie heraus bekommen und wie viel Steuern abgezogen werden. So vermeiden Sie unnötige finanzielle Einbußen.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß