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Seit April gilt das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“. Vor allem Selbständige profitieren davon, denn sie können ihre bisher kaum vor Pfändungen geschützte Altersvorsorge jetzt pfändungssicher machen.

Es werden aber nur Rürupähnliche Versicherungen geschützt: Die Versicherung muss lebenslang eine Rente in regelmäßigen Zeitabständen gewähren, die erst ab 60 oder ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Und das sind – neben weiteren Anforderungen – genau die Merkmale der Rürup-Rente. (§ 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Pfändungsschutz für bis zu 238.000 Euro in der Ansparphase: Der Schutz von privaten Altersrenten würde Ihnen nichts nützen, wenn Gläubiger vorher Ihr Vorsorgevermögen pfänden könnten. Deshalb können Sie nun – abhängig von einigen Faktoren – jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar ansparen – bis zu einer Gesamtsumme von 238.000 Euro. Wer zwischen 18 und 29 ist, darf pro Jahr 2.000 Euro legal in Sicherheit bringen, das steigt in Stufen auf 8.000 Euro jährlich bei 54-59-Jährigen und 9.000 Euro pro Jahr bei 60-65-Jährigen. Wenn Sie mehr sparen, sind immerhin 30 Prozent des überschießenden Betrags unpfändbar.

Tipp – wandeln Sie normale Versicherungen in geschützte Rürup-Verträge um: Normale Lebensversicherungen, die Sie jederzeit kündigen, verschenken oder kapitalisieren können, sind nicht geschützt. Geschützt sind eben nur Rürupähnliche Versicherungen. Deshalb haben Sie jetzt einen Anspruch gegen die Versicherung, diese umzuwandeln. Dafür müssen Sie aber selbst aktiv werden, die Umwandlung erfolgt nicht automatisch. (§ 173 VVG)

Vorteil: Die Versicherung ist nach einer Umwandlung pfändungssicher. Und etwaige weitere Einzahlungen sind nach Rürup-Höchstgrenzen absetzbar (20.000/40.000 Euro pro Jahr, derzeit zu 64 Prozent abzugsfähig).  Nachteil: Sie können die Versicherung nach einer Umwandlung nicht mehr kündigen, beleihen oder kapitalisieren. Und: Die Versicherung wird Ihnen als „Gebühr“ vom Rückkaufswert ganz erheblich etwas abzwacken. Wieviel, müssen Sie dort erfragen. Wehren darf sie sich aber nicht gegen die Umwandlung.

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