Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Benzingutscheine geben, dann wird das Benzin irgendwann dem Firmenkonto belastet. Bekommen Sie dafür den Vorsteuerabzug?
Antwort: Eigentlich schon, sofern Sie eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen. Aber: Dieser Vorsteuerabzug wird wieder rückgängig gemacht, weil Sie die unentgeltliche Weitergabe des Benzins an Ihren Mitarbeiter wieder der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. Praktischer ist es daher, von vornherein gar keinen Vorsteuerabzug aus dem Benzin laut Benzingutschein geltend zu machen. Dann entfällt auch die Mehrwertsteuer auf die unentgeltliche Weitergabe.
Ihr Steuerberater Freinsheim
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