Oft bestehen Gewerbebauten aus einem massiven Bürobau und einer angegliederten Halle in Leichtbauweise. Was manchmal falsch gemacht wird: Die Abschreibungsdauer von Gebäuden, die in „Leichtbauweise“ errichtet wurden, beträgt nur 14 Jahre. Daraus resultiert ein Abschreibungssatz von 7,14 statt nur 3 % wie beim Bürogebäude. (Vermietete Bürogebäude im Privatvermögen: Sogar nur 2 Prozent.)
Die offizielle Definition: Leichtbauweise = Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z. B. aus Holz, Blech, Faserzement o. ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung). Massivbauweise = Gemauerte Wände aus Ziegelwerk oder Beton, massive Betonfertigteile, Skelettbau, Dächer aus Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeldächer. (Fundstelle: BMF-AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter; Vorbemerkung Nr. 6)
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